Der türkische Finanzminister hat die Absicht des Landes bekannt gegeben, neue Kryptovorschriften einzuführen, mit dem Ziel, die Streichung von der „grauen Liste“ der Financial Action Task Force mit Ländern zu erreichen, denen es an ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche mangelt.
Bereits 2021 hatte die FATF die Türkei auf die graue Liste gesetzt. Laut dem Reuters-Bericht heute, am 1. November, sagte der türkische Finanzminister Mehmet Simsek vor der parlamentarischen Kommission, dass „Arbeiten im Zusammenhang mit Krypto-Assets“ eine der letzten offenen Angelegenheiten seien, die das Land brauche, um die vollständige Einhaltung der FATF-Standards zu erreichen.
Auf ihrer Website stellte die FATF fest:
„Aufgrund seiner geografischen Lage ist das Land den größten Geldwäscherisiken durch Drogenhandel, Migrantenschmuggel, Menschenhandel und Treibstoffschmuggel ausgesetzt.“ Das Land ist außerdem erheblichen Risiken der Terrorismusfinanzierung durch nationale und internationale Bedrohungen ausgesetzt.“
Laut Simsek besteht das einzige verbleibende Problem bei der Erreichung der technischen Compliance im Zusammenhang mit Krypto-Assets. Er erwähnte die Absicht, dem Parlament einen Gesetzentwurf zu Krypto-Assets vorzulegen, um die Streichung von der Grauen Liste zu erleichtern, ging jedoch nicht näher auf die rechtlichen Änderungen ein. Simsek erklärte, dass die Regierung beabsichtige, den Vorschlag für Krypto-Assets rasch dem Parlament vorzulegen.
Die Maßnahmen der Türkei zur Kryptoregulierung
Die G7, eine Gruppe hochentwickelter Volkswirtschaften, hat die FATF gegründet, um das globale Finanzsystem zu schützen. Im Jahr 2019 warnten sie die Türkei vor erheblichen Mängeln in den Prozessen im Zusammenhang mit dem Einfrieren von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.
Das Jahresprogramm des türkischen Präsidenten für 2024, das am 25. Oktober im Amtsblatt der Republik Türkei veröffentlicht wurde, beschreibt das Ziel, die Kryptowährungsvorschriften im Land bis Ende 2024 fertigzustellen. Artikel 400.5 in diesem umfangreichen 500-seitigen Dokument beschreibt die geplanten Bemühungen um genaue Definitionen für Krypto-Assets festzulegen, die möglicherweise den Weg für eine zukünftige Besteuerung ebnen.
Das Dokument zielt auch darauf ab, rechtliche Definitionen für Anbieter von Krypto-Assets, wie zum Beispiel Kryptowährungsbörsen, bereitzustellen. Es bietet jedoch keine detaillierten Informationen zum bevorstehenden Regulierungsrahmen. Bis Dezember 2022 hatte die Zentralbank der Republik Türkei den ersten Test ihrer digitalen Zentralbankwährung, der digitalen Lira, erfolgreich durchgeführt und plant weitere Tests im Jahr 2024.
Im letzten Jahr des Jahres 2022 arbeitete die Türkei auch an der Einführung ihrer digitalen Zentralbankwährung (CBDC). Allerdings scheinen diese Pläne vorerst auf Eis zu liegen.
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