Bundesrichter lehnt Antrag der SEC in der Klage der Tron Foundation ab

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Als erfahrener Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung auf dem Kryptowährungsmarkt habe ich zahlreiche Rechtsstreitigkeiten zwischen Regulierungsbehörden und Blockchain-Projekten miterlebt. In diesem Fall ist der Sieg des Tron-Ökosystems gegen die SEC nicht nur bedeutsam, sondern auch ein Beweis für ihre Widerstandsfähigkeit und Entschlossenheit.

In einer rechtlichen Wendung der Ereignisse musste die Finanzaufsichtsbehörde der USA, die Securities and Exchange Commission (SEC), einen Rückschlag hinnehmen, als ein New Yorker Richter ihren Antrag auf Beschleunigung des Gerichtsverfahrens im laufenden Wertpapierbetrugsfall mit Tron ablehnte Stiftung und ihr Gründer Sun. Diese Entscheidung fiel nach der kürzlichen Übernahme weiterer Ethereum durch Tron.

Tron dreht den Spieß um bei SEC

Kürzlich hat die Regulierungsbehörde einen Antrag auf eine Vorverhandlung zum Tron-Wertpapierfall gestellt. Darüber hinaus beantragten sie die Genehmigung, weitere Antworten in ihren Klagen gegen die Tron Foundation, ihren Gründer Justin Sun, die BitTorrent Foundation und Rainberry Inc. einzureichen.

Als Krypto-Investor habe ich verstanden, dass die SEC Einwände gegen bestimmte Beklagte erhoben hat. Sie haben neuartige rechtliche Standpunkte zum Aspekt des „gemeinsamen Unternehmens“ des Howey-Tests dargelegt. Einfacher ausgedrückt glauben sie, dass diese Beklagten dieses Element des Tests in Bezug auf die Verkäufe von TRX und BTT falsch angewendet haben. Der dritte Teil des Howey-Tests ist hier besonders relevant, da er dabei hilft, Investmentverträge nach US-amerikanischen Wertpapiergesetzen zu differenzieren.

Nach Angaben der Regulierungsbehörde geht man davon aus, dass die Tron Foundation gegen das Gesetz verstoßen hat, indem sie ihren Verteidigungspunkt darlegte, nachdem sie bereits ihren Antrag auf Abweisung des Falls eingereicht hatte, was als Versuch angesehen werden kann, dem ursprünglichen Argument auszuweichen. Als Reaktion darauf reichte die Rechtsabteilung von Tron einen formellen Brief an Richter Edgardo Ramos vom Southern District of New York (SDNY) ein.

1. Die Ankläger behaupteten, die US-Regulierungsbehörde habe unnötigerweise versucht, eine Debatte anzuheizen. Darüber hinaus beantragten diese Rechtsvertreter beim Gericht die Ablehnung des Antrags der Kommission auf ein Vorgespräch.

In ihrer Antwort macht Trons Anwaltsteam geltend, dass der Antrag der SEC, ein zusätzliches Dokument einzureichen, das Argument der Beklagten bezüglich Howeys dritter Argumentation in diesem speziellen Fall falsch wiedergibt und übersieht, obwohl es fett und kursiv hervorgehoben ist. Aus der jüngsten Aktualisierung geht hervor, dass Richter Ramos die Haltung der Anwälte unterstützt und den Antrag der SEC umgehend abgelehnt hat.

Als Forscher kann ich diese Aussage wie folgt umformulieren: „In Übereinstimmung mit dem Eingeständnis der Beklagten, dass sie den ‚gemeinsamen Unternehmertum‘-Aspekt des Howey-Tests nicht bestreiten, hat das Gericht die Entscheidung entweder zurückgewiesen oder die Einreichung einer zusätzlichen Antwort zugelassen.“ Das verspätete Argument in diesem Fall wurde vom New Yorker Richter zurückgewiesen.

SEC wird Übertreibung vorgeworfen

Leider stellt dies eine erhebliche Hürde für die Regulierungsbehörde in der Tron-Wertpapierklage dar. Die Tron Foundation argumentiert, dass die SEC ihre Grenzen überschreitet, indem sie versucht, das US-Wertpapierrecht auf Transaktionen außerhalb des Landes anzuwenden. Als Reaktion darauf wies die Regulierungsbehörde darauf hin, dass der Gründer von Tron im relevanten Zeitraum häufig innerhalb der Vereinigten Staaten gereist sei.

Da die Reisen mit Tron und seinen verbundenen Parteien verbunden waren, vertrat die Securities and Exchange Commission (SEC) die Auffassung, dass dieser Zusammenhang für US-Gerichte ausreichend Grund sei, sich mit dem Fall zu befassen.

Trotz anhaltender rechtlicher Probleme verzeichnet das Tron-Netzwerk einen Anstieg an optimistischem Feedback, das auf deutlichen Verbesserungen bei wichtigen Leistungsindikatoren basiert. Bis Ende Juli war die Zahl der täglich aktiven Adressen im Tron-Netzwerk von etwa 1,59 Millionen im Januar auf etwa 2,42 Millionen gestiegen.

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2024-08-20 12:09