Bankgeschäfte auf Bitcoin: Krypto -Sorgerechtsdienste erhalten grünes Licht!

In einer neu veröffentlichten Erklärung mit dem Titel „Crypto-Asset Safekeeping durch Bankorganisationen“ stellte die Aufsichtsbehörden klar, dass das Sorgerecht sowohl in Treuhand- als auch in nicht-fiduciary-Rollen angeboten werden kann. Die Banken müssen sich an bestehende Rahmenbedingungen einhalten und die anwendbaren Gesetze einhalten. Die Erklärung enthält jedoch keine neuen Aufsichtsanforderungen. Stattdessen dient es als Richtlinie dafür, wie Crypto Safekeeping mit den aktuellen Bankgesetzen übereinstimmt.




